Die Aufgabe der Fachschaft besteht darin, hochschulinterne sowie hochschulexterne Interessen der Studierenden zu vertreten, dass heißt für deren Rechte und Forderungen einzustehen.
Als unsere Aufgaben verstehen wir dabei im Detail:
- Einflussnahme auf das Veranstaltungsangebot
- Kontrolle der Veranstaltungen und Professoren
- Beschäftigung mit Studien- und Prüfungsordnungen sowie Einflußnahme auf diese
- Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studenten
- Einflussnahme und Kontrolle auf die Verwendung der Studiengebühren
- Austausch über Probleme und Fragen mit den Semestersprechern und Studenten
Um die oben genannten Punkte der Mitbestimmung erfüllen zu können, haben die Mitglieder der Fachschaft Sitze in verschiedenen Gremien der Fakultät, unter anderem dem Fakultätsrat, der Studienkommission, Berufungskommissionen und der AG Studiengebühren.
Fakultätsrat
Der Fakultätsrat besteht aus allen Professoren der Fakultät und den Mitgliedern der Fachschaft, den Vorsitz hat der Dekan, in Vertretung der Prodekan. Es werden dort Beschlüsse und Richtungsentscheidungen getroffen welche die Fakultät betreffen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
AG Paritätischer Haushaltsausschuss
In diesem Gremium sitzen neben drei von der Fachschaft nominierte Studenten, Mitarbeiter der Fakultät und Professoren, welche über die eingebrachten Anträge zur Verwendung der Studiengebühren verhandeln. Im Klartext: es wird entschieden wofür unser Geld ausgegeben wird!




